Empuriabrava : „Das Meer vor Ihrer Haustür“.
Die Originalität von Empuriabrava liegt in der Struktur der Bebauung: Typisch für das Stadtbild ist das gitterförmig angelegte Netz aus befahrbaren Kanälen, das sich auf einer Länge von insgesamt über 30 Kilometer durch die ganze Stadt zieht. Die meisten Häuser verfügen so über einen privaten Zugang zum Wasser. Man kann mit dem Boot direkt vor der Haustür angelegen.
Gerade eben hat APE (Asociación de Propietarios de Empuriabrava) verkündet, dass endlich, nach 6 langen Jahren Ungewissheit, Verkäufe von Bootsplätzen wieder ins Grundbuch eingetragen werden!
Küstengesetzes von 1988
Das ist das Ergebnis der schwierigen Arbeit und aller Mühen der APE. Dank gilt dabei auch dem Notar von Castello d‘Empuries und dem Chef des Grundbuchamtes in Roses, die diese Lösung mit ermöglichten.
Die APE wurde 2008 gegründet, um gegen die Anwendung des „Deslinde“ – dem Küstengesetzes von 1988 zu protestieren. Auf Grundlage dieses Gesetzes sollte die Abgrenzung des Küstenstreifens (deslinde) als Staatseigentum auch am Ufer der Kanäle in Empuriabrava und Santa Magarida Anwendung finden. Das spanische Küstengesetz besagt: Das sogenannte Dominio publico maritimo terrestre estatal (Staatseigentum am Küstenstreifen) ist vorrangig dem Privateigentum.
Hätte die APE damals nicht alle Eigentümer mobilisiert und informiert, wäre das Deslinde im September/Oktober 2008 ohne Einspruch durchgezogen worden und alle Fristen für Einsprüche verstrichen gewesen. Die APE hat für die Information aller Eigentümer gesorgt und in deren Namen fristgerecht Einsprüche eingelegt.
Mit dem Deslinde und der Anwendung des Küstengesetzes von 1988 wurden 2008 mit einem Schlag alle gekauften Bootsplätze und überfluteten Grundstücke Staatseigentum (dominio público). Die Kanalmauern wurden zur Küste erklärt. In Folge wurde auf den privaten Grundstücken entlang dem Wasser ein 6 m breiter Streifen als öffentlicher Zugang zur Küste festgeschrieben. Dieser Streifen musste frei von jeglicher Bebauung oder Bepflanzung sein.
Dieser wurde sogar im neuen POUM, dem Bebauungsplan der Gemeinde, übernommen.
Im Grundbuch wurde bei jedem Eigentum ein Zusatz vermerkt, dass das Küstengesetz von 1988 Anwendung findet (6 m Streifen plus Bootsplätze=Staatseigentum).
Eigentum am Kanal hatte dadurch enorm an Wert verloren!
Die Eigentumsübertragung von Bootsplätzen im Grundbuch war damit ebenfalls nicht mehr nicht möglich!
Der APE gelang mit großem Aufwand, dass die Regierung in Madrid im Mai 2013 im neuen Küstengesetz 02/2013 einen Zusatz ins Gesetz für Empuriabrava und Sta. Margarita aufnahm, der auf den von der APE mit den Anwälten eingereichten Text basiert und festlegt:
Im neuen Küstengesetz verankert
- 1. Es gibt keine neuen Streifen entlang der Kanäle.
- 2. Die Eigentümer von Grundstücken an den Kanälen haben das Recht Boote entlang des Grundstücks anzulegen und dieses Recht ist nicht vom Grundstück trennbar!
- 3. Die Eigentümer eines eigenen Bootsliegeplatzes, der im Grundbuch eingetragen war, bekommen das volle Eigentum zurück.
Ein fantastischer Erfolg der APE, von dem jeder in Empuriabrava profitiert!
Seit Mai 2013 kämpft die APE dafür, dass das neue Gesetz nun auch vom Grundbuch angewandt wird. Die Notare haben zwar notarielle Urkunden nach dem neuen Gesetz erstellt, das Grundbuch hat sich jedoch trotzdem die letzten 3 Jahre geweigert, die Verkäufe von Bootsplätzen einzutragen.
Die Begründung war, dass erst ein neues Deslinde in Empuriabrava gemacht werden müsste.
Am 05.05.2016 wurde auch dieses große Ziel erreicht!
Die APE wird auch in Zukunft weiter die Interessen der Eigentümer verteidigen!
Für einen Mitgliedsbeitrag von nur 50 € pro Jahr sind auch Ihre Interessen gewahrt!
APE – Asociación de Propietarios de Empuriabrava
Avinguda Joan Carles I – Pení 165 1°
Tel. + Fax: (0034) 972 45 24 66
Können Sie irgendwelche Quellen nennen, die Ihre Ausführungen belegen können?